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AG Berlin-Lichtenberg, 23.07.2008 - 3 C 39/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 23.07.2008 - 3 C 39/08
- LG Berlin, 22.09.2009 - 65 S 298/08
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 280/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 57/05
Umfang der Nutzungsentschädigung des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache mitten …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.07.2008 - 3 C 39/08
33 Ist das Ende des Mietverhältnisses- wie vorliegend - nicht auf eine berechtigte außerordentliche Kündigung des Vermieters (vgl. dazu LG Berlin GE 2006, 1409) sondern allein auf eine ordentliche Kündigung des Mieters zurückzuführen, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass dieser die Wohnung nicht sogleich nahtlos weitervermieten kann, grundsätzlich nicht, da sich der Mieter mit dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nicht vertragswidrig verhält (vgl. BGH GE 2005, 1547).
- AG Salzgitter, 29.12.2010 - 22 C 42/10
Rostiger Stahl
Sind Schäden in bzw. an der Lackierung nämlich nur in geringer Zahl vorhanden und kleinen Ausmaßes, handelt sich es sich ebenfalls um bestimmungsgemäßen Mietgebrauch (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 23.7.2008, 3 C 39/08).